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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Master of Science (M.Sc.) Digitalisierung & Entrepreneurship

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Bewerbung

Innerhalb des Bewerbungszeitraums vom 01. März bis zum 15. Juni kannst du dich für den Studiengang Digitalisierung & Entrepreneurship bewerben. Hierfür reichst du deine Unterlagen per Upload im Bewerbungsportal ein.

Zwingend einzureichende Dokumente:

  • Schriftliche Darlegung studiengangspezifischer Kompetenzen (Motivationsschreiben) - anzufertigen ohne Hilfe anderer Personen oder nicht kenntlich gemachter Hilfsmittel (z.B. KI-Tools wie ChatGPT)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Transcript of Records (mit Angabe der bisherigen Durchschnittsnote): mind. 150 ECTS


Falls vorhanden oder zutreffend können auch folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antrag auf Nachteilsausgleich
  • Modulaufstellung aus vorangegangenem Studium, für die noch keine Leistungsnachweise vorliegen
  • Nachweis über besondere Qualifikationen bzw. über fachspezifische Zusatzqualifikationen
  • Studienabschlusszeugnis
  • Sprachnachweis für internationale Bewerbende: Deutsch C1

Internationale Bewerbende:


Zum Bewerbungsportal: CAMPUSonline 


Informationen zum Bewerbungsprozess & Informationsveranstaltungen

Eingehende Bewerbungen werden kontinuierlich geprüft, sodass eine Rückmeldung auch vor der Bewerbungsdeadline möglich ist.
Bis zum 15.07. besteht während der Prüfung der Unterlagen zudem die Möglichkeit, weitere Dokumente nachzureichen oder fehlende Unterlagen zu ergänzen.

Du willst mehr Informationen zum Studiengang und uns persönlich kennenlernen? Dann nutze unsere digitalen Informationsveranstaltungen am 07. Mai und 03. Juni 2026 jeweils ab 17:00 Uhr. Bei Fragen kannst du dich gern unter de@uni-bayreuth.de an uns wenden.


Hier geht es zur Anmeldung: Infoveranstaltungen



Eignungsverfahren Masterstudiengang Digitalisierung & Entrepreneurship

Eignungsverfahren

Generell müssen Studieninteressierte Kompetenzen aus den für den Studiengang relevanten Fachgebieten vorweisen. Daher wird fachlich insbesondere geprüft, ob Grundlagenwissen aus den drei Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Digitalisierung und Programmierung vorhanden ist.

Im Eignungsfeststellungsverfahren werden daher die eingereichten Unterlagen durch einen Ausschuss unabhängig geprüft und hinsichtlich der Kriterien Leistungsbereitschaft, Studien- und Prüfungsleistungen des Erstabschlusses, interdisziplinäre Studienleistungen sowie besondere Qualifikationen und Kompetenzen bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden Studieninteressierte im ersten Schritt entweder direkt zugelassen, bei Bedarf zum Eignungsgespräch eingeladen oder abgelehnt.

Im Eignungsgespräch prüft der Ausschuss Studieninteressierte mithilfe eines Punkteschemas hinsichtlich der Kriterien der ersten Bewertungsstufe sowie auf Basis des persönlichen Eindrucks beim Gespräch. Studieninteressierte werden im Anschluss entweder zugelassen (ggf. mit Auflagen) oder abgelehnt.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Maximilian Röglinger

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