Auslandssemester
Anrechnung von Auslandsleistungen
Bei der Planung eines Auslandssemesters und bei gewünschter Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind folgende Schritte zu beachten:
- Schritt 1: Vor dem Auslandsaufenthalt ist unbedingt eine Vorabprüfung zur Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen erforderlich. Sollen Leistungen für das Wahlpflichtfach D9 oder D10 angerechnet werden, wenden Sie sich direkt an D&E; für alle anderen Leistungen ist der jeweils zuständige Lehrstuhl der richtige Ansprechpartner.
- Schritt 2: Erbringung der Leistungen im Ausland.
- Schritt 3: Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ausfüllen und einreichen. Analog zur Vorabprüfung gilt: Bei Leistungen, die für das Wahlpflichtfach D9 oder D10 angerechnet werden sollen, ist der Antrag direkt bei D&E einzureichen, bei allen anderen beim jeweils zuständigen Lehrstuhl.
Der Anrechnungsprozess der BWL-Lehrstühle dient dabei als Orientierung. Weitere Informationen finden Sie hier.